Erfahren Sie, wie Sie die Abwesenheitsfunktion von eBay aktivieren können, um Ihre Angebote zu verwalten, wenn Sie eine Pause einlegen.
In diesem Artikel:
- Was ist die Abwesenheitsfunktion?
- So richten Sie Abwesenheit ein
- Wichtige Hinweise
- Weitere Informationen
Was ist die Abwesenheitsfunktion?
Manchmal brauchen Sie eine Auszeit von Ihrem Shop. Mit der Abwesenheitsfunktion können eBay-Verkäufer ihre Angebote auch während einer Pause verwalten – ohne ihr Geschäft zu unterbrechen oder das Kauferlebnis negativ zu beeinflussen.
Egal ob Sie Ihre Verkäufe vorübergehend pausieren oder den Verkauf weiterhin zulassen möchten: Die Abwesenheitsfunktion stellt sicher, dass Ihre Verkäuferleistung während dieser Zeit nicht beeinträchtigt wird.
So richten Sie Abwesenheit ein
1. Gehen Sie in Ihrem eBay-Konto zu den Abwesenheitseinstellungen.
2. Klicken Sie auf Abwesenheit bearbeiten.
3. Wählen Sie entweder Verkäufe zulassen (Ihre Angebote bleiben aktiv), oder Verkäufe pausieren (Ihre Angebote werden ausgeblendet und können nicht gekauft werden, solange Sie abwesend sind).
4. Legen Sie das Start- und Enddatum fest.
5. Klicken Sie auf Übernehmen.
Hinweis: Während Ihrer Abwesenheit können Sie Verkäufe für bis zu 15 Tage zulassen oder Ihre Verkäufe für bis zu 30 Tage pausieren.
Wichtigste Punkte
Beachten Sie bitte folgende Punkte, sobald die Abwesenheitsfunktion aktiviert ist:
- Abwesenheit gilt automatisch auch für Ihre internationalen (Webinterpret-)Angebote.
- Ein sichtbarer Hinweisbanner oben in Ihren Angeboten informiert Käufer über Ihre Abwesenheit.
- Bearbeitungs- und voraussichtliche Lieferzeiten werden bei den meisten Artikeln automatisch angepasst (Details finden Sie im unten verlinkten eBay-Artikel).
- Pausierte Angebote können einige Stunden brauchen, bis sie ausgeblendet bzw. nach Ihrer Rückkehr wieder sichtbar sind.
- Sie sind weiterhin verpflichtet, Bestellungen zu erfüllen und Fälle zu bearbeiten, die vor Beginn Ihrer Abwesenheit verkauft wurden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen finden Sie im eBay-Artikel: Abwesenheit.