Erfahren Sie, wie Webinterpret Ihre Berechtigung für den Service der EU-Verantwortlichen Person feststellt, welche zusätzlichen Unterlagen ggf. erforderlich sind, und wie Sie Webinterpret als EU-Verantwortliche Person für Ihre Artikel benennen können.
Themen in diesem Artikel:
- Feststellung Ihrer Berechtigung für den Service der EU-Verantwortlichen Person
- Warum Webinterpret zusätzliche Unterlagen anfordern kann
- Beispiele für zusätzliche Unterlagen
- Wie Sie Ihre zusätzlichen Unterlagen einreichen
Feststellung Ihrer Berechtigung für den Service der EU-Verantwortlichen Person
Nachdem der Compliance-Service von Webinterpret Ihr Produktinventar erstmals verarbeitet hat, bewertet unsere Technologie automatisch, ob wir – sofern erforderlich – als Ihre EU-Verantwortliche Person benannt werden können.
Wenn Ihre Artikel unseren ersten Kriterien entsprechen, können Sie uns direkt über Ihr Compliance-Dashboard als EU-Verantwortliche Person benennen. Bitte rechnen Sie mit bis zu 15 Tagen für die Produktqualifizierung und die Ausstellung der Bescheinigung der EU-Verantwortlichen Person.
Sollte Ihr Inventar die ersten Kriterien nicht erfüllen, prüfen wir, welche Artikel bei Vorlage zusätzlicher Unterlagen dennoch infrage kommen. In diesem Fall erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, Dokumente für eine bestimmte Auswahl einzureichen. Diese Unterlagen helfen uns, Ihr Inventar besser zu verstehen und die Einhaltung der Vorschriften anhand einer repräsentativen Auswahl Ihrer Artikel zu bestätigen.
Warum Webinterpret zusätzliche Unterlagen anfordern kann
Wenn Sie Webinterpret als Ihre EU-Verantwortliche Person benennen, übernehmen wir die offizielle Vertretung Ihrer Artikel in der Europäischen Union – insbesondere bei Fragen zur Einhaltung der Vorschriften. Diese Rolle verpflichtet uns, auf Anfragen von EU-Behörden zu Ihren Artikeln zu reagieren. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, benötigen wir ggf. zusätzliche Nachweise, insbesondere bei bestimmten Artikelkategorien.
Weitere Informationen zur Einhaltung der GPSR-Vorschriften finden Sie im Artikel Europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Was Sie wissen müssen, wenn Sie in die EU verkaufen.
Beispiele für zusätzliche Unterlagen
Zu den angeforderten Unterlagen können u. a. Konformitätsbescheinigungen, Prüfberichte, Produktspezifikationen oder andere Nachweise gehören, die die Einhaltung der Vorschriften in der EU belegen.
Beispiele solcher Unterlagen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter: Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung.
Beispiel für eine Konformitätserklärung:
Wie Sie Ihre zusätzlichen Unterlagen einreichen
Sie können direkt auf unsere E-Mail antworten, um die angeforderten Unterlagen zu übermitteln, oder diese über Ihr Compliance-Dashboard hochladen, indem Sie neben dem jeweiligen Artikel auf Hochladen klicken.