Erfahren Sie mehr über die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und alle Unternehmen betrifft, die in die Europäische Union (EU) verkaufen. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Verordnung, erklärt, für wen und was sie gilt, und beschreibt die Produktausnahmen und die allgemeinen Compliance-Anforderungen. Webinterpret hat eine automatisierte Lösung für die Einhaltung der GPSR entwickelt, die sicherstellt, dass Ihr Unternehmen der Verordnung mühelos entspricht und weiterhin in der EU verkaufen darf.
In diesem Artikel:
- Was ist die GPSR?
- Anwendbarkeit auf Produkte und Ausnahmen
- Anforderungen für die Einhaltung der GPSR
- Einhaltung der GPSR-Vorschriften mit Webinterpret
Was ist die GPSR?
Die GPSR ist ein zentrales gesetzliches Rahmenwerk zur Gewährleistung der Produktsicherheit für Verbraucher in der EU. Die Verordnung ersetzt die vorherige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD), die den Verbraucherschutz durch die Festlegung strenger Sicherheitsstandards verbesserte.
Alle Unternehmen, die in die EU verkaufen, müssen die neue Verordnung (GPSR) einhalten. Auch Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden, müssen mit der GPSR übereinstimmen. Hersteller, Einzelhändler und Importeure sind für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Anwendbarkeit auf Produkte und Ausnahmen
Anwendbarkeit auf Produkte
Die GPSR gilt für alle in der EU verkauften Non-Food-Verbraucherprodukte, die nicht bereits durch spezifische EU-Richtlinien oder -Verordnungen geregelt sind. Dies gilt sowohl für den Offline- als auch für den Online-Verkauf sowie für neue und gebrauchte Produkte.
Ausnahmen für Produkte
Bestimmte Produkte unterliegen anderen spezifischen EU-Richtlinien und fallen nicht unter die GPSR.
Dazu gehören vor allem:
- Medizinische Geräte,
- Lebensmittel und Lebensmittelprodukte,
- Pharmazeutika,
- Antiquitäten.
Anforderungen für die Einhaltung der GPSR
Um die Einhaltung der GPSR zu gewährleisten, müssen die Importeure mehrere wichtige Verpflichtungen einhalten:
- Rückverfolgbarkeit: Stellen Sie sicher, dass die Produkte rückverfolgbar sind, indem Sie Angaben zu ihrer Herkunft und Lieferkette machen.
- Produktprüfung: Bestätigen Sie, dass die Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, durch Prüfungen oder ordnungsgemäße Zertifizierung.
Um die GPSR einzuhalten, müssen die Importeure die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Konformität der Etiketten,
2. Anforderungen an die Dokumentation,
3. Ernennung einer verantwortlichen Person in der EU,
4. Anforderungen an Online-Angebote.
Konformität der Etiketten
Die Etiketten müssen die folgenden Informationen enthalten:
- Identifikation des Herstellers*: Umfasst den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die Marke und die Kontaktdaten, einschließlich der Postanschrift und der elektronischen Adresse des Herstellers und, falls abweichend, der Postanschrift oder der elektronischen Adresse der zentralen Anlaufstelle, unter der er erreicht werden kann.
- Produktkennzeichnung*: Enthält eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element, das die Identifizierung des Produkts ermöglicht.
- Angaben zur Produktsicherheit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen*: Enthalten spezifische Warnhinweise oder Unterlagen über die sichere Verwendung, die Alterseignung und gegebenenfalls Informationen über gefährliche Stoffe (z. B. die CE-Kennzeichnung als Hinweis auf die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards).
- Identifizierung der EU-Verantwortlichen Person**: Enthält den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Marke sowie die Kontaktdaten, einschließlich der Postanschrift und der elektronischen Adresse des Herstellers, des Importeurs oder einer anderen benannten Stelle in der EU, die die Verantwortung für Ihr Produkt übernimmt.
*Muss auf dem Etikett sichtbar oder über einen QR-Code verfügbar sein.
**Muss auf dem Etikett sichtbar sein.
Hinweis: Etiketten und Warnhinweise müssen in die Amtssprache(n) des jeweiligen EU-Landes übersetzt werden, in dem das Produkt verkauft wird.
Anforderungen an die Dokumentation
Die Dokumentation muss folgende Informationen enthalten:
- Technische Dokumentation: Führen Sie technische Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die EU-Sicherheitsstandards eingehalten werden, z. B. Entwurf, Prüfberichte und Sicherheitsbewertungen. Diese Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produkts zugänglich sein.
- Konformitätserklärung (falls zutreffend): Für Produkte, die eine CЄ-Kennzeichnung erfordern, sollte eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, die die Einhaltung der EU-Vorschriften belegt.
Ernennung der Verantwortlichen Person in der EU
Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, muss eine verantwortliche Person benannt werden, die die Einhaltung der GPSR gewährleistet. Dies kann der Hersteller, der Importeur oder eine andere benannte Stelle mit Sitz in der EU sein.
Die Verantwortliche Person muss:
- Sicherstellen, dass das Produkt den GPSR-Sicherheitsstandards entspricht,
- Die einschlägigen Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften führen,
- Als Ansprechpartner für die EU-Marktaufsichtsbehörden zu fungieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten,
- Produktrückrufe oder Korrekturmaßnahmen einleiten, falls erforderlich.
Anforderungen an Online-Angebote
Marktplätze wie Amazon und eBay sind dafür verantwortlich, dass die von Drittanbietern verkauften Produkte die GPSR-Anforderungen erfüllen. Daher müssen bestimmte Informationen in den Online-Angeboten verfügbar sein.
Zu den Anforderungen für Online-Angebote gehören:
- Der Hersteller des Produkts,
- Die EU-Verantwortliche Person,
- Produktunterlagen,
- Informationen zur Produktsicherheit,
- Rücknahmebedingungen.
Durch die Einhaltung der oben genannten Anforderungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte für die Verbraucher sicher sind und den EU-Vorschriften entsprechen, was das Vertrauen und die Zuverlässigkeit auf dem globalen Markt fördert.
Einhaltung der GPSR-Vorschriften mit Webinterpret
Unabhängig davon, ob Sie ein in der EU oder außerhalb der EU ansässiger Verkäufer sind, kann Webinterpret Ihnen helfen, die GPSR-Vorschriften problemlos einzuhalten.
Die Compliance-Lösung von Webinterpret sammelt automatisch GPSR-Daten für Ihre Produkte und schlägt diese vor, wenn sie verfügbar sind. Diese Daten können Sie auf Ihre inländischen und internationalen Webinterpret-Angebote anwenden. Webinterpret kann auch als Ihre EU-Verantwortliche Person fungieren – vorausgesetzt, Ihre Produkte wurden geprüft und für die Vertretung zugelassen. Wenn GPSR-Daten bereits in Ihren inländischen Angeboten vorhanden sind, übernimmt und übersetzt Webinterpret diese für Ihre internationalen (Webinterpret-)Angebote.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel: GPSR-Compliance für Ihre europäischen Angebote.
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