Europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Was Sie wissen müssen, wenn Sie in die EU verkaufen

Erfahren Sie mehr über die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt und sich auf alle Unternehmen auswirkt, die in die Europäische Union (EU) verkaufen. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Verordnung, erklärt, für wen und was sie gilt, und beschreibt die Produktausnahmen und die allgemeinen Compliance-Anforderungen. Webinterpret hat eine automatisierte Lösung für die Einhaltung der GPSR entwickelt, die sicherstellt, dass Ihr Unternehmen der Verordnung mühelos entspricht und weiterhin in der EU verkaufen kann.

In diesem Artikel:

 

Was ist die GPSR?

Die GPSR ist ein wichtiger Rechtsrahmen, der die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU gewährleisten soll. Die Verordnung ersetzt die vorherige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD), die den Verbraucherschutz durch die Festlegung strenger Sicherheitsstandards verbesserte.

Alle Unternehmen, die in die EU verkaufen, müssen die neue Verordnung (GPSR) einhalten. Auch Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden, müssen mit der GPSR übereinstimmen. Hersteller, Einzelhändler und Importeure sind für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

 

Anwendbarkeit auf Produkte und Ausnahmen

Anwendbarkeit auf Produkte

Die GPSR gilt für alle in der EU verkauften Non-Food-Verbraucherprodukte, die nicht bereits durch spezifische EU-Richtlinien oder -Verordnungen geregelt sind. Dies gilt sowohl für den Offline- als auch für den Online-Verkauf sowie für neue und gebrauchte Produkte.

Ausnahmen für Produkte

Bestimmte Produkte werden durch andere spezifische EU-Richtlinien geregelt und sind von der GPSR nicht betroffen. Dazu gehören vor allem:

  • Medizinische Geräte,
  • Lebensmittel und Lebensmittelprodukte,
  • Pharmazeutika,
  • Antiquitäten.

 

Anforderungen für die Einhaltung der GPSR

Um die Einhaltung der GPSR zu gewährleisten, müssen die Importeure mehrere wichtige Verpflichtungen einhalten:

  • Rückverfolgbarkeit: Stellen Sie sicher, dass die Produkte rückverfolgbar sind, indem Sie Angaben zu ihrer Herkunft und Lieferkette machen.
  • Produktprüfung: Bestätigen Sie, dass die Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, durch Prüfungen oder ordnungsgemäße Zertifizierung.

Um die GPSR einzuhalten, müssen die Importeure die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Konformität der Etiketten,

2. Anforderungen an die Dokumentation,

3. Ernennung einer verantwortlichen Person in der EU,

4. Anforderungen an Online-Angebote.

 

1. Konformität der Etiketten

Die Etiketten müssen die folgenden Informationen enthalten:

  • Identifikation des Herstellers*: Umfasst den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die Marke und die Kontaktdaten, einschließlich der Postanschrift und der elektronischen Adresse des Herstellers und, falls abweichend, der Postanschrift oder der elektronischen Adresse der zentralen Anlaufstelle, unter der er erreicht werden kann.
  • Produktkennzeichnung*: Enthält einen Typ, eine Charge, eine Seriennummer oder ein anderes Element, das die Identifizierung des Produkts ermöglicht.
  • Angaben zur Produktsicherheit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen*: Enthalten spezifische Warnhinweise oder Unterlagen über die sichere Verwendung, die Alterseignung und gegebenenfalls Informationen über gefährliche Stoffe (z. B. die CЄ-Kennzeichnung als Hinweis auf die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards).
  • Identifizierung der EU-verantwortlichen Person**: Enthält den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Marke sowie die Kontaktdaten, einschließlich der Postanschrift und der elektronischen Adresse des Herstellers, des Importeurs oder einer anderen benannten Stelle in der EU, die die Verantwortung für Ihr Produkt übernimmt.

*Muss auf dem Etikett sichtbar oder über einen QR-Code verfügbar sein.

**Muss auf dem Etikett deutlich sichtbar sein.

Hinweis: Etiketten und Warnhinweise müssen in die Amtssprache(n) des jeweiligen EU-Landes übersetzt werden, in dem das Produkt verkauft wird.

 

2. Anforderungen an die Dokumentation

Die Dokumentation muss folgende Informationen enthalten:

  • Technische Dokumentation: Führen Sie technische Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die EU-Sicherheitsstandards eingehalten werden, z. B. Entwurf, Prüfberichte und Sicherheitsbewertungen. Diese Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produkts zugänglich sein.
  • Konformitätserklärung (falls zutreffend): Für Produkte, die eine CЄ-Kennzeichnung erfordern, sollte eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, die die Einhaltung der EU-Vorschriften belegt.

 

3. Ernennung einer verantwortlichen Person in der EU

Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, muss eine verantwortliche Person benannt werden, die die Einhaltung der GPSR gewährleistet. Dies kann der Hersteller, der Importeur oder eine andere benannte Stelle mit Sitz in der EU sein.

Die verantwortliche Person muss:

  • Sicherstellen, dass das Produkt den GPSR-Sicherheitsstandards entspricht,
  • die einschlägigen Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften führen,
  • als Ansprechpartner für die EU-Marktaufsichtsbehörden fungieren und mit ihnen zusammenarbeiten,
  • Produktrückrufe oder Korrekturmaßnahmen einleiten, falls erforderlich.

 

4. Anforderungen an Online-Angebote

Marktplätze wie Amazon und eBay sind dafür verantwortlich, dass die von Drittanbietern verkauften Produkte die GPSR-Anforderungen erfüllen, und daher müssen bestimmte Informationen in den Online-Angeboten verfügbar sein.

Zu den Anforderungen für Online-Angebote gehören:

  • Der Hersteller des Produkts,
  • Die EU-verantwortliche Person,
  • Produktunterlagen,
  • Informationen zur Produktsicherheit,
  • Rücknahmebedingungen.

Durch die Einhaltung der oben genannten Anforderungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte für die Verbraucher sicher sind und den EU-Vorschriften entsprechen, was das Vertrauen und die Zuverlässigkeit auf dem globalen Markt fördert.

 

Mit Webinterpret GPSR-konform werden

Unabhängig davon, ob Sie ein in der EU oder außerhalb der EU ansässiger Verkäufer sind, kann Webinterpret Ihnen helfen, die GPSR-Vorschriften problemlos einzuhalten.

Die automatisierte Compliance-Lösung von Webinterpret sammelt automatisch GPSR-Daten für Ihre Produkte und schlägt diese vor, wenn sie verfügbar sind. Diese Daten können Sie auf Ihre inländischen und internationalen Webinterpret-Angebote anwenden. Webinterpret kann auch Ihre verantwortliche Person innerhalb der EU werden, vorausgesetzt, dass Ihre Produkte von unserem Team überprüft werden. Wenn die GPSR-Daten bereits in Ihren inländischen Angeboten vorhanden sind, kopiert und übersetzt Webinterpret Ihre GPSR-Dokumentation für Ihre internationalen Webinterpret-Angebote. Weitere Informationen finden Sie unter Einhaltung der GPSR für Ihre inländischen und internationalen Webinterpret-Angebote.

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